Fortschreibung des SJB-Hygienekonzeptes

Corona hält uns weiterhin auf Trab ...



29 July 2020

Nachdem SJB-Präsident Stefan Mautes umfangreiche Abstimmgespräche mit dem Innenministerium und dem Gesundheitsministerium geführt hat, um alle offenen Fragen zu klären und die korrekte Umsetzung der Corona-Verordnung anwenden zu können, wurde das bestehende Hygiene Konzept überarbeitet und fortgeschrieben.

Die wesentlichen Änderungen sind:

 

Gruppengröße maximal 35

Trainer und Sportler müssen beim Training auf der Matte keine Maske tragen

Partnerwechsel sind innerhalb der Gruppe erlaubt

Umgang mit Teilnehmern aus Risikogebieten

 

Zum letzten Punkt noch einige kurze Ausführungen:

 

Maßgeblich ist die Einstufung durch das Robert-Koch-Institut (RKI). Teilnehmer aus Regionen, die das RKI als Risikogebiet eingestuft hat, dürfen nur am Training teilnehmen, wenn sie einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als zwei Tage ist.

Die Entscheidung Frankreichs, die Großregion Frankreich Ost in einem von vier Kriterien rot einzustufen, hat erstmal keine Auswirkung auf die Trainingsteilnahme von Judoka aus diesem Gebiet.

 

Für Rückfragen stehen Alexandra Koch-Adolph und Stefan Mautes zur Verfügung.

 

gesundheitsbestatigung_dsgvokonform_20200528.pdf

hygienekonzept5 sjb 28.07.pdf

anlage_trainingsprotokoll_vereinssport.pdf