CORONA: Hygiene-Konzept des Saarländischen Judo-Bund e.V. aktualisiert

Hygiene-Konzept des SJB aktualisiert



23 November 2021

Gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Saarlandes, den hieraus resultierenden Vorschriften des LSVS zu Veranstaltungen an der Hermann-Neuberger-Sportschule und den Ausführungen des saarländischen Innenministeriums hat der Saarländische Judo-Bund e.V. gestern Abend in seiner Vorstandssitzung folgendes festgelegt:
 
An den Trainingseinheiten des Landeskaders oder ausgeschriebenen Lehrgängen an der Landessportschule darf nur teilnehmen:
 
  • Erwachsene (ab 18 Jahre), wenn Sie geimpft oder genesen sind und dies max. 6 Monate her ist (2G-Regelung).
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 7-17 Jahre, die eine Bescheinigung über regelmäßige Tests in der Schule oder einer ähnlichen Einrichtung vorlegen. Falls der letzte negative Test der Kinder und Jugendlichen älter als 48 Stunden ist, ist vor dem Besuch des Trainings oder des Lehrganges eigenverantwortlich ein Schnelltest vorzunehmen, um das Restrisiko einer Ansteckung zu minimieren.
Im Anhang befindet sich das aktualisierte Hygiene-Konzept des SJB.

hygienekonzept8 sjb 20.11.21.pdf